Vereinsaktivitäten und 2G-Regel

Seit Montag, den 8. November 2021, gilt auch für Vereine die 2G-Regel. Das bedeutet, es dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an Vereinsaktivitäten teilnehmen.

Für uns standen daher 2 Alternativen zur Auswahl:

  1. Eintritt nur mit 2G und damit Beteiligung an der Ausgrenzungspolitik
  2. Einstellung aller Vereinsaktivitäten, solange 2G gilt und damit Solidarität mit den Ungeimpften

Wir haben uns die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht, aber wir werden unsere Aktivitäten unter Einhaltung der 2G-Regel fortsetzen.

Hauptsächlich geht es uns um die Kindergruppen! Wir wollen nicht, dass die Kinder wieder auf etwas verzichten müssen, wofür sie nichts können!

Wir bitten daher bei all jenen um Verständnis, die die 2G-Regel nicht erfüllen können!

Hoffentlich hat der ganz Spuk bald ein Ende!